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Database terminologico
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Arbeitsmittel
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Arbeitstätten und Arbeitsmittel
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
neutrum plural
Definition
Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden.
Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel

1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.
2) Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten.
Quelle Definition
§ 2 Arbeitsmittelbenutzungsverordnung; § 4 BetrSichV
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 89/391/EWG, 89/655/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV) vom 27.09.2002
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
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It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr