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Database terminologico
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Persönliche Schutzausrüstungen
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Vorbeugungsmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Nominalsyntagma
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich plural
Definition
Jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

Pflichen des Arbeitgebers 1) Der Arbeitgeber darf nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen, für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
3) Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt, muß der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, daß die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
Quelle Definition
§§ 1, 2 PSA-Benutzungsverordnung
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 89/391/EWG, 89/656/EWG, 89/686/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) vom 20.12.1996; Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GSGV) vom 20.02.1997
Enthält
Varianten
PSA
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
=
It
Grad der Äquivalenz En
=
En
Grad der Äquivalenz Fr
=
Fr