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Database terminologico
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Unterlagen/Zertifizierungen => Baustellen
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
maskulin singular
Definition
Plan, den der Bauherr vor Einrichtung der Baustelle zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen hat, falls für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Der Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten. Erforderlichenfalls sind bei Erstellung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen.
Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen.

Inhaltliche Mindestanforderungen Grundelemente eines SiGePlans sind:
a) Arbeitsabläufe, b) Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe, c) Gefährdungen, d) Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen, e) Arbeitsschutzbestimmungen.
Quelle Definition
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan" - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3 BaustellV) RAB 31
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 92/57/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10.06.1998
Varianten
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
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It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr