Plan, den der
Bauherr vor Einrichtung der
Baustelle zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen hat, falls für eine Baustelle, auf der
Beschäftigte mehrerer
Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Der Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten. Erforderlichenfalls sind bei Erstellung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen.
Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der
Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen.
Inhaltliche Mindestanforderungen
Grundelemente eines SiGePlans sind:
a) Arbeitsabläufe, b) Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe, c)
Gefährdungen, d) Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen, e) Arbeitsschutzbestimmungen.