EOHS Term
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Terminological database
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Leichtentzündlich
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Risikofaktoren => Chemikalien - Gefährlichkeitsmerkmal
Grammatikalische Kategorie
Adjektiv
Definition
Stoffe und Zubereitungen sind leichtentzündlich, wenn sie 1) a) sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können, b) bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln.
2) in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen;
3) in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt haben.
Quelle Definition
§ 4 GefStoffV
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 67/548/EWG, 92/32/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) vom 15.11.1999
Enthalten in
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
=
It
Grad der Äquivalenz En
=
En
Grad der Äquivalenz Fr
=
Fr
Quelle Abbildung