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Database terminologico
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Vorsorgeuntersuchungen
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Vorbeugungsmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich plural
Definition
1) Arbeitsmedizinische Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit, 2) arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen während dieser Tätigkeit, 3) arbeitsmedizinische nachgehende Untersuchungen nach Beendigung einer Tätigkeit.

Anforderungen an Vorsorgeuntersuchungen Die Erstuntersuchung darf nicht länger als 12 Wochen vor Beginn der Tätigkeit zurückliegen. Die Nachuntersuchungen ist innerhalb von 6 Wochen vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist durchzuführen, aber sie ist vorzeitig zu veranlassen, wenn der Versicherte, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet, eine Untersuchung wünscht. Nachgehende Untersuchungen sind nach den gesicherten arbeitsmedizinisch-toxikologischen Erkenntnissen über die Wirkungsweise des jeweiligen Gefahrstoffes innerhalb einer Zeitspanne von längstens 5 Jahren durchzuführen.
Art und Umfang der einzelnen speziellen Vorsorgeuntersuchungen sind in den medizinische Grundsätzen für die jeweiligen Gefahrstoffe oder Tätigkeiten festgelegt.
Quelle Definition
Bachmann 2003, §§ 2, 4, 5, 15 BGV A 4
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.8.1996; in Verbindung mit der BG-Vorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A 4) vom 01.04.1993
Enthalten in
Verbundene Termini
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
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It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr