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Database terminologico
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Manuelle Handhabung von Lasten
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Risikofaktoren
Grammatikalische Kategorie
Nominalsyntagma
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last.

Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden. Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird.
Quelle Definition
§§ 1, 2 LasthandhabV
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 89/391/EWG, 90/269/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV) vom 20.12.1996
Grad der Äquivalenz It
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Grad der Äquivalenz En
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Grad der Äquivalenz Fr
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