Ort in Gebäuden und im Freien, an dm sich
Beschäftigte im Rahmen der von ihnen auszuführenden Tätigkeit aufhalten,
2) Ort, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Arbeitsstätten sind
1) Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
2)
Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, ausgenommen Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und außerhalb seiner bebauten Fläche liegen.
3)
Baustellen,
4) Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen,
5) Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.