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Database terminologico
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Arbeitsstätte
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Arbeitstätten und Arbeitsmittel
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Ort in Gebäuden und im Freien, an dm sich Beschäftigte im Rahmen der von ihnen auszuführenden Tätigkeit aufhalten,
2) Ort, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Arbeitsstätten sind
1) Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
2) Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, ausgenommen Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und außerhalb seiner bebauten Fläche liegen.
3) Baustellen,
4) Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen,
5) Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.
Quelle Definition
§ 2 ArbStättV
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 89/391/EWG, 89/654/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 27.09.2002
Enthält
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
=
It
Grad der Äquivalenz En
=
En
Grad der Äquivalenz Fr
=
Fr