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Terminological database
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Feuerlöscheinrichtungen
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Schutzmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich plural
Definition
Tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, ortsfeste Anlagen - insbesondere Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlendioxid (CO2)-Löschanlagen, Feuerlösch-Schlauchanschlußeinrichtungen (Wandhydranten, Einspeiseeinrichtung und Entnahmestelle für Steigleitungen) - oder Löschfahrzeuge. Als Feuerlöscheinrichtungen gelten auch gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter mit geeignetem Gerät zur Brandbekämpfung, Löschdecken und Löschbrausen.

Mindestvorschriften Feuerlöscheinrichtungen müssen, sofern sie nicht selbsttätig wirken, gekennzeichnet, leicht zugänglich und leicht zu handhaben sein. Selbsttätige ortsfeste Feuerlöscheinrichtungen, bei deren Einsatz Gefahren für die Arbeitnehmer auftreten können, müssen mit selbsttätig wirkenden Warneinrichtungen ausgerüstet sein.
Quelle Definition
Bachmann 2003, Arbeitsstättenrichtlinie "Feuerlöscheinrichtungen" (ASR 13/1,2)
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 89/391/EWG, 89/654/EWG, 92/91/EWG, 155/91/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) vom 20. März 1975
Enthalten in
Verbundene Termini
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
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It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr
Quelle Abbildung
BG-Vorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Feuerlöscher." (BGV A 8) vom 01.04.1995