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Database terminologico
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Maschine
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Arbeitstätten und Arbeitsmittel
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist, sowie von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen, die für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffes, zusammengefügt sind. Als Maschine gilt auch eine Gesamtheit von Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, daß sie als Gesamtheit funktionieren.
Ferner gelten als Maschine auswechselbare Ausrüstung zur Änderung der Funktion einer Maschine, die nach dem Inverkehrbringen vom Bedienungspersonal selbst an einer Maschine oder einer Reihe verschiedener Maschinen oder einer Zugmaschine anzubringen ist, sofern diese Ausrüstung kein Ersatzteil oder Maschinenwerkzeug ist.
Quelle Definition
§ 1 Maschinenverordnung
Europäische Gesetzgebung
Richtlinien 89/392/EWG, 91/368/EWG, 98/37/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz Maschinenverordnung vom 12.05.1993
Enthalten in
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
±
It
Grad der Äquivalenz En
±
En
Grad der Äquivalenz Fr
=
Fr