EOHS Term
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Terminological database
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Sanitätsraum
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Schutzmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
maskulin singular
Definition
Einrichtung, die ausschließlich für die Erste Hilfe und ärztliche Erstversorgung bestimmt ist.
Ihnen gleichgestellt sind: 1) Sanitätscontainer, 2) Verbandstuben des Bergbaus, 3) besonders hergerichtete, vom übrigen Raum nicht abgetrennte Sanitätsbereiche.

Pflichen des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung 1) in einem Betrieb mit mehr als 1000 Versicherten, 2) in einem Betrieb mit mehr als 100 Versicherten, wenn seine Art und das Unfallgeschehen nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe erfordern, 3) auf einer Baustelle mit mehr als 50 Versicherten, vorhanden ist.
Quelle Definition
BGI 166 "Merkblatt für Sanitätsräume in Betrieben", § 4, BGV A 5
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.8.1996 in Verbindung mit der BG-Vorschrift BGV A 5 vom 01.11.1994
Enthält
Synonyme
Erste-Hilfe-Raum
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
=
It
Grad der Äquivalenz En
=
En
Grad der Äquivalenz Fr
=
Fr