Fachliche Kenntnisse, die den
Beschäftigten vermittelt werden, damit sie sich der
Risiken, denen sie ausgesetzt sind, bewußt werden und ihre Aufgaben in einer sicheren und verantwortlichen Weise durchführen können.
Aufgaben des Arbeitgebers
Der
Arbeitgeber hat 1) den
Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten,
2) den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren;
3) den Arbeitnehmer über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich rechtzeitig zu unterrichten;
4) in Betrieben, in denen kein
Betriebsrat besteht, die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können,
5) den Arbeitnehmer über die aufgrund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen
Arbeitsplatz, die
Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten.