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Database terminologico
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Unterrichtung der Arbeitnehmer
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Vorbeugungsmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Nominalsyntagma
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Fachliche Kenntnisse, die den Beschäftigten vermittelt werden, damit sie sich der Risiken, denen sie ausgesetzt sind, bewußt werden und ihre Aufgaben in einer sicheren und verantwortlichen Weise durchführen können.

Aufgaben des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat 1) den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten,
2) den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren;
3) den Arbeitnehmer über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich rechtzeitig zu unterrichten;
4) in Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können,
5) den Arbeitnehmer über die aufgrund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten.
Quelle Definition
§ 81 BetrVG
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Betriebsverfassungsgesetz vom 25.09.2001
Synonyme
Information der Arbeitnehmer
Verbundene Termini
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
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It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr