Unterlage, die dem berufsmäßigen Verwender die beim Umgang mit
Stoffen und
Zubereitungen notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen vermittelt, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am
Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Das Sicherheitsdatenblatt kann in Papierform oder, sofern der Empfänger über die erforderlichen Empfangseinrichtungen verfügt, in elektronischer Form übermittelt werden.
Allgemeines zum Sicherheitsdatenblatt
Der Hersteller oder Vertreiber eines Produktes, das als Gefahrstoff eingestuft wurde, hat ein Sicherheitsdatenblatt dazu zu erstellen. Die Informationen sind dem Abnehmer eines Gefahrstoffes spätestens bei der ersten Lieferung des
gefährlichen Stoffes oder der
gefährlichen Zubereitung und später nach jeder Überarbeitung, die aufgrund wichtiger neuer Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Umwelt vorgenommen wird, kostenlos zu übermitteln. Eine wichtige, neue Information ist zumindest dann gegeben, wenn die Neubewertung eines Stoffes oder einer Zubereitung andere Einstufungen oder Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang erfordert. Die neue Fassung des Sicherheitsdatenblattes ist mit der Angabe "überarbeitet am...(Datum)" zu versehen und allen Abnehmern, die den Stoff oder die Zubereitung in den vorausgegangenen zwölf Monaten erhalten haben, kostenlos zu übermitteln. Die Änderungen, die bei der Überarbeitung eines Sicherheitsdatenblattes vorgenommen werden, sind dem Abnehmer zur Kenntnis zu bringen.
Form des Sicherheitsdatenblattes
Das Sicherheitsdatenblatt muss folgende Angaben in nachstehender Reihenfolge enthalten:
1) Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung;
2) Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen;
3) Mögliche Gefahren;
4)
Erste-Hilfe-Maßnahmen;
5) Maßnahmen zur
Brandbekämpfung;
6) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung;
7) Handhabung und Lagerung;
8) Expositionsbegrenzung und
persönliche Schutzausrüstungen;
9) Physikalische und chemische Eigenschaften;
10) Stabilität und Reaktivität;
11) Angaben zur Toxikologie;
12) Angaben zur Ökologie;
13) Hinweise zur Entsorgung;
14) Angaben zum Transport;
15) Vorschriften;
16) Sonstige Angaben.