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Database terminologico
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Evakuierung der Beschäftigten
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Schutzmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Nominalsyntagma
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Räumung eines Bereiches, um akute Gefährdungen von den Beschäftigten fernzuhalten.

Pflichten des Arbeitgebers 1) Der Arbeitgeber hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.
2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs - oder Personalrat zu hören.
In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Flucht- und Rettungswegeplans zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Quelle Definition
Bachmann 2003, § 10 ArbSchG, § 55 ArbStättV
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.8.1996; Arbeitsstättenverodnung (ArbStättv) vom 27.09.2002
Verbundene Termini
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
=
It
Grad der Äquivalenz En
=
En
Grad der Äquivalenz Fr
=
Fr
 Evacuation du personnel