Prozess, bei dem die mit der Arbeit verbundenen
Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden und die daran orientierten erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist
1) vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und zu dokumentieren;
2) ganz oder teilweise zu wiederholen, wenn wesentlichen Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsverfahren, der
Arbeitsumgebung, Arbeitsbedingungen, bei den verwendeten Gefahrstoffen,
Arbeitsmitteln vorgenommen werden, die zu einer erhöhten Gefährdung der
Beschäftigten führen können.
Der
Betriebs - oder Personalrat, der
Betriebsarzt sowie die
Fachkraft für Arbeitssicherheit sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen.