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Database terminologico
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Arbeitsschutzausschuss
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Berufsbilder und betriebliche Organe
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
maskulin singular
Definition
Ausschuß, den der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten zu bilden hat. Der Ausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten. Schwerbehindertenvertreter sind mit in den Ausschuß einzuladen, haben aber keine Mitbestimmungsrechte.

Aufgaben Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und hat Anliegen des Arbeitsschutzes und Unfallverhütung zu beraten.

Sonstiges
Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Quelle Definition
§ 11 ASiG
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12.12.1973
Enthält
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
~
It
Grad der Äquivalenz En
~
En
Grad der Äquivalenz Fr
~
Fr
Übersetzungsvorschlag It
Comitato per la tutela della salute sul lavoro
Zuverlässigkeitscode It
1
Übersetzungsvorschlag En
Committee for health protection at work
Zuverlässigkeitscode En
1
Übersetzungsvorschlag Fr
Comité pour la protection de la santé au travail
Zuverlässigkeitscode Fr
1