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Database terminologico
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Gefährdungsbeurteilung
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Vorbeugungsmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Prozess, bei dem die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden und die daran orientierten erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist
1) vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und zu dokumentieren;
2) ganz oder teilweise zu wiederholen, wenn wesentlichen Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsverfahren, der Arbeitsumgebung, Arbeitsbedingungen, bei den verwendeten Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln vorgenommen werden, die zu einer erhöhten Gefährdung der Beschäftigten führen können.
Der Betriebs - oder Personalrat, der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen.
Quelle Definition
§ 5 ArbSchG
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.8.1996
Verbundene Termini
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
=
It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr