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Terminological database
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Brandbekämpfung
Bereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit => Schutzmaßnahmen
Grammatikalische Kategorie
Substantiv
Grammatikalische Anmerkungen
weiblich singular
Definition
Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, um die Sicherheit der Beschäftigten im Brandfall zu gewährleisten.

Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs - oder Personalrat zu hören

Mindestvorschrift
Zum Ablöschen brennender Kleidung und zur Brandbekämpfung müssen an Stellen, an denen Beschäftigte gefährdet werden können, geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitgestellt sein.
Größere Unternehmen haben oft eine eigene Feuerwehr. Betriebsfeuerwehren sind nur innerhalb des eigenen Betriebsgeländes tätig. Ihr Kern besteht aus hauptberuflichen Feuerwehrleuten, die mit modernen Löschgeräten und Brandbekämpfungsmitteln ausgerüstet sind. Die Feuerwehrleute versehen in Wechselschichten den Wachdienst. In der Regel haben sie weitere Aufgaben, 1) Verhüten und Begrenzen von Ölschäden in Erde und Wasser, 2) Eingreifen im Fall von Gasausbrüchen, 3) Bergen Verletzter und Gefährdeter nach Unfällen, 4) Transport Verletzter zum Krankenhaus.
In mittleren Betrieben wird sich die werksinterne Brandbekämpfung auf einige freiwillige, nebenberufliche Feuerwehrleute beschränken.
In kleineren Betrieben wird keine Feuerwehrleistung sichergestellt. Eine ausreichende Zahl von Beschäftigten muß mit der Anwendung von Handfeuerlöschern vertraut sein und die Brandbekämpfung durchführen soweit keine Gefährdung der Beschäftigten dadurch entsteht.
Quelle Definition
Bachmann 2003, § 10 ArbSchG, BGI 560, § 13 ArbstättV
Europäische Gesetzgebung
Richtlinie 89/391/EWG
Deutsche Gesetzgebung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.8.1996; Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 27.09.2002
Enthält
Verbundene Termini
Begriffsplan
Grad der Äquivalenz It
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It
Grad der Äquivalenz En
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En
Grad der Äquivalenz Fr
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Fr